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BayObLG, 26.06.1986 - BReg. 3 Z 86/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 7; KostO §§ 39, 156
Entscheidungen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen weder materiell am Verfahren beteiligte noch zum Verfahren hinzugezogene Personen
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1986 Nr. 41
- BayObLGZ 1986, 229
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 27.01.2011 - 9 W 94/10
Notarkostenbeschwerde: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde bei liquidationsloser …
Es handelt sich um ein sogenanntes echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18.10.1994, 1 W 1771/94, DNotZ 1995, 788, juris Tz. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2002, I-24 U 8/02, juris Tz. 4; BayObLGZ 1986, 229, 232) und Kostenschuldnerin und Notar sind Rechtssubjekte dieses Verfahrens. - BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 120/97
Grenzen des gerichtlichen Verfahrens bei der Weisungsbeschwerde - …
Nur die in der Anweisungsverfügung beanstandeten Punkte unterliegen der Nachprüfung des Gerichts (BayObLGZ 1986, 229/234; BayObLG JurBüro 1989, 226/227;… OLG Celle aaO). - BayObLG, 19.06.1997 - 3Z BR 200/97
Inhalt der Anweisungsverfügung der vorgesetzten Dienstbehörde als …
In dem Verfahren der Weisungsbeschwerde unterliegen nur die in der Anweisungsverfügung beanstandeten Punkte der Nachprüfung des Gerichts (BayObLGZ 1986, 229, 234; BayObLG JurBüro 1989, 226, 227;… OLG Celle aaO). - BayObLG, 04.06.1987 - BReg. 3 Z 38/86
Wert des Beitrittsvertrages zu einer Bauherrengesellschaft
a) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Gesellschaftsvertrages, den Bauherrn zum Zwecke der gemeinsamen Bebauung eines Grundstücks schließen, nach der Summe der Gesamtaufwendungen der Bauherrn zu bemessen, mögen diese die Bebauung nach einem bestimmten Bauherrnmodell durchführen oder nicht ( BayObLGZ 1985, 341 ; 1986, 229). - BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88
Gegenstandsgleichheit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und …
Wird Weisungsbeschwerde eingelegt, so ist allein die Beanstandung der Kostenberechnung, die zur Weisung geführt hat, die gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, der Gegenstand, welche die Entscheidungsbefugnis des Gerichts bestimmt, aber auch eingrenzt ( BayObLGZ 1986, 229 /234 [= MittBayNot 1986, 212 - Ls. -]; KG DNotZ 1940, 206 ).